GEISTIGES EIGENTUM

Patente

DESY-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die etwas erfinden, werden damit nicht allein gelassen. Die Betreuung durch die Abteilung ITT umfasst mehrere Schritte, wenn es um Patentierung geht:

Patente

1. Prüfung der Erfindung
Sobald Sie uns eine Erfindung melden, prüfen wir zunächst, ob sie wirklich neu ist. Schutzrechte können nur für Erfindungen angemeldet werden, deren wesentlicher Inhalt zuvor nicht publiziert wurde. Anschließend klären wir gemeinsam mit Ihnen Fragen der Anwendbarkeit – bei DESY und extern – sowie eine mögliche Verwertbarkeit für die Industrie. Gegebenenfalls ziehen wir dafür externe Experten hinzu.

2. Festlegung des Anmeldegebiets, Vorlage beim Direktorium
Nach der Prüfung der Erfindung erstellt ITT eine Direktoriumsvorlage, in der die Abteilung gegebenenfalls das Anmeldegebiet vorschlägt. In der Regel erfolgt zunächst nur eine Anmeldung in Deutschland. Die Entscheidung über Anmeldungen in weiteren Ländern muss erst 12 Monate nach der Erstanmeldung erfolgen.

3. Juristische Begleitung der Patentanmeldung
Die eigentliche Anmeldung eines Schutzrechts erarbeitet eine Patentanwaltskanzlei im Auftrag von DESY gemeinsam mit den Erfindern. Auch später werden Sie hinsichtlich ihres Patents in enger Zusammenarbeit mit dieser Kanzlei rechtlich beraten.

4. Berechnung und Anweisung der Erfindervergütung
Bereits nach der Anmeldung des Schutzrechts auf eine Erfindung zahlt DESY Ihnen einen einmaligen Betrag als Abschlag auf mögliche spätere Lizenzeinnahmen.

5. Vermarktung der Erfindung
In der Regel strebt DESY danach, Schutzrechte und Know-how über mehrjährige Verträge an Firmen zu lizensieren. ITT sucht mit nach möglichen Interessenten. An den Lizenzeinnahmen werden Sie nach dem Arbeitnehmererfindergesetz beteiligt.

Erfindungsmeldungen
Etwas erfunden? Zum Formular für die Erfindubngsmeldung geht es hier entlang (DESY-intern).